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Kontakt

Teilnehmer dualer Studiengänge sind als Arbeitnehmende versicherungspflichtig. Das bedeutet unter anderem, dass Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung anfallen. Die Beiträge führt Ihr Arbeitgeber zusammen mit seinem Anteil für Sie ab.

Weitere Details

Mehr zur Versicherung für Arbeitnehmende erfahren Sie unter dem folgenden Link:

Häufige Fragen für Beschäftigte