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Egal ob man selbst BAföG bekommt oder nicht - der Studierenden-Tarif richtet sich nach dem gesetzlichen BAföG-Bedarfssatz und den aktuell gültigen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Krankenkassen müssen sich daran halten. 

Das hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht steigen, egal wie viel verdient wird.
 
Ändert sich der BAföG-Bedarfssatz, ändert sich auch der Studierenden-Tarif bei allen Krankenkassen.


So setzt sich der Studierenden-Beitrag zusammen
Bestandteile des Studenten-BeitragsMonatlicher Beitrag bis 30.09.2024Monatlicher Betrag ab 01.10.2024
Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*82,99 Euro87,38  Euro
Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 1,2 Prozent*9,74 Euro10,26  Euro
Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinderabhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder
bis 23 Jahre ohne Kind, 3,4 Prozent*27,61 Euro29,07 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind, 4,0 Prozent*32,48 Euro34,20  Euro
mit mindestens 1 Kind, 3,4 Prozent*27,61 Euro29,07 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,15 Prozent*25,58 Euro26,93  Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 2,9 Prozent*23,55 Euro24,80  Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,65 Prozent*21,52 Euro22,66 Euro
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,4 Prozent*19,49 Euro20,52 Euro

* des BAföG-Bedarfssatzes von 812 Euro bis 30.09.24 und 855 Euro ab 01.10.24