Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 5 auf einen Blick.
Weitere Details
Leistung | Betrag |
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Unterstützung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) | Bis zu 2.200 Euro monatlich |
Pflegegeld bei Pflege durch eine private Pflegeperson | 947 Euro monatlich |
Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der monatliche Betrag errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson. | |
Beratungseinsatz von Pflegefachkräften |
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Pflegeberatung | kostenlos |
Entlastungsbetrag verwendbar für: | Bis zu 125 Euro monatlich |
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für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten | |
für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten | |
Tages- und Nachtpflege | Bis zu 1.995 Euro monatlich |
Bis zu 1.612 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 806 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege. | |
Bis zu 1.774 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.612 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege. | |
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Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 266 Euro monatlich |
Pflege-Hilfsmittel |
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Wohnumfeld-Verbesserung |
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Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften | 214 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen | Bis zu 2.500 Euro pro Person, bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung. |
* Neu ab 2024: Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind haben Anspruch auf bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr.
Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.