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Die Preise für die Tagespflege oder Nachtpflege unterscheiden sich alle etwas. Sie hängen zum Beispiel davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben, wo sich die Einrichtung befindet oder ob sie einen Schwerpunkt hat. Wir bezuschussen sie bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und zu Hause gepflegt werden. Im Folgenden haben wir die Höchstbeträge aufgeschrieben.

Weitere Details

So viel zahlen wir im Monat:
PflegegradMonatlicher Höchstbetrag
1bis zu 125 Euro
2bis zu 689 Euro
3bis zu 1.298 Euro
4bis zu 1.612 Euro 
5bis zu 1.995 Euro 

Entweder rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab. Oder Sie bezahlen die Rechnungen und wir erstatten Ihnen die Kosten dann bis zum Höchstbetrag. Bitte schicken Sie Ihre Rechnung online als Nachricht an die TK oder mit der Post an

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg

Gut zu wissen: Ihr Pflegegeld, Ihre Kombinationsleistungen oder Ihre Pflegesachleistungen bekommen Sie wie gewohnt weiter. Der Zuschuss für die Tagespflege oder Nachtpflege ist zusätzlich.

Einen Teil zahlen Sie selbst

Alles, was über den Höchstbetrag hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen. Dafür bekommen Sie eine Rechnung. Einen kleinen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten müssen Sie immer selbst zahlen.

Tipp: Falls Sie Ihren Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro noch nicht anders genutzt haben, können Sie diesen für den Eigenanteil verwenden. Schicken Sie uns dafür einfach Ihre Eigenanteils-Rechnung an die Adresse oben.

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Wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden können