Sie können das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung bekommen. Mit unseren TK-Wahltarifen Krankengeld geht das schon früher.
Weitere Details
Egal, wie Sie sich entscheiden: Wir benötigen immer eine sogenannte TK-Wahlerklärung Krankengeld (PDF, 608 kB) , an die Sie für drei Jahre gebunden sind.
Weitere Informationen, zum Beispiel auch zur Höhe des TK-Beitrags finden Sie unter