Ja, wenn Sie krank werden, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihren Lohn (abhängig vom Umfang der Kurzarbeit) und das Kurzarbeitergeld für längstens sechs Wochen weiter. Sollten Sie länger krank sein, erhalten Sie danach von uns Krankengeld.
Weitere Details
Auch wenn Sie bereits krank sind und Ihr Arbeitgeber danach Kurzarbeit anmeldet, wird Ihnen ab diesem Zeitpunkt Lohn (abhängig vom Umfang der Kurzarbeit) und Kurzarbeitergeld gezahlt.
Ihr Arbeitgeber kann dann bei der Agentur für Arbeit oder, wenn die Kurzarbeit erst während der Krankheit beginnt, bei uns eine Erstattung beantragen.
Sind Sie länger krank und haben Anspruch auf Krankengeld, berechnet sich dieses aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde.