Absicherung bei Krankheit – auch in Kurzarbeit
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin länger krank sind, bekommen Sie meist noch für 6 Wochen Lohn von ihrem Arbeitgeber. Das ist die sogenannte Lohnfortzahlung. Danach bekommen Sie Krankengeld von uns. Es gibt aber auch Sonderfälle.
Natürlich unterstützen wir Sie auch in Situationen, die seltener vorkommen. Einer dieser Sonderfälle ist die Kurzarbeit.
Bekomme ich Krankengeld, wenn mein Arbeitgeber in Kurzarbeit ist?
Ist Ihr Arbeitgeber in Kurzarbeit und Sie werden krank, bekommen Sie Ihren Lohn und das Kurzarbeitergeld für bis zu 6 Wochen weiter. Das gilt unabhängig davon, wie viele Stunden Sie in Kurzarbeit arbeiten.
Wenn Sie danach weiter krankgeschrieben sind, bekommen Sie von uns Krankengeld. Die Höhe basiert auf dem durchschnittlichen Einkommen , das Sie vor der Krankschreibung hatten.
Was muss ich beachten, wenn mein Arbeitgeber erst während meiner Krankschreibung in Kurzarbeit geht?
Wenn Ihr Arbeitgeber während der ersten Wochen Ihrer Krankschreibung in Kurzarbeit geht, reduziert sich die Höhe der Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber passt sie an die verkürzte Arbeitszeit an. Zusätzlich bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber noch das Kurzarbeitergeld.
Ab der 7. Woche Ihrer Krankschreibung zahlen wir Ihnen dann Krankengeld. In diesem Fall reduziert die Kurzarbeit nicht dessen Höhe.
Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung: Wie kann ich mich absichern, wenn ich krank bin?
Wenn Sie kurzzeitig oder unständig beschäftigt sind, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Damit Sie trotzdem finanziell abgesichert sind, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichern.
- Sie nutzen einen unserer Wahltarife Krankengeld .
Ich bin im 1. Monat beim neuen Arbeitgeber krank und habe noch kein Gehalt bekommen. Bezahlt die TK meinen Ausfall?
Meist sind Arbeitnehmende finanziell abgesichert. Das gilt auch, wenn Sie direkt im 1. Monat im neuen Job krank werden. In der Regel haben Sie dann noch kein Gehalt bekommen. Wir zahlen in vielen Fällen den Lohnausfall in Höhe des Krankengelds.
Gern klären wir das für Sie individuell. Melden Sie sich dafür bitte in unserem Fachzentrum für Krankengeld:
Tel.: 040 - 460 66 14 00
Mo. - Do. von 8 bis 18 Uhr
Fr. von 8 bis 16 Uhr
Hinweis: Ausgezahlte Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld melden wir dem Finanzamt .