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Kontakt

Damit Sie Ehe- oder Lebenspartner und Partnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Weitere Details

Sie können Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin familienversichern, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen:

  • Er oder sie ist nicht hauptberuflich selbstständig oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin versichert.
  • Er oder sie ist nicht versicherungsfrei (zum Beispiel) oder von der Versicherungspflicht befreit.
  • Er oder sie hat kein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 535 Euro (2025) oder, bei einer geringfügigen Beschäftigung, 556 Euro pro Monat. Elterngeld, Kindergeld oder BAföG werden nicht auf das Einkommen angerechnet.