Es kommt darauf an, ob Sie während des freiwilligen sozialen Jahres Geld erhalten oder den Dienst unbezahlt leisten.
Weitere Details
Wenn Sie während des freiwilligen sozialen Jahres Geld erhalten - egal in welcher Höhe - werden Sie bei der TK als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versichert. Beiträge müssen Sie aber trotzdem nicht zahlen. Denn Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett für Sie.
Wenn Sie Ihren Dienst unbezahlt leisten und auch sonst alle Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, können Sie über Ihre Eltern beitragsfrei familienversichert sein, bis Sie 25 Jahre alt werden.
Ist die Altersgrenze für die Familienversicherung erreicht, müssen Sie sich selbst versichern - es sei denn, Sie sind verheiratet und können über Ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichert sein.
Haben Sie diese Möglichkeit nicht, können Sie sich bei der TK freiwillig versichern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter