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Röteln sind sehr ansteckend und können durchaus gefährlich sein. Sie gelten als klassische Kinderkrankheit, aber Jugendliche und Erwachsene sind ebenso von Ansteckung betroffen. Je älter die Infizierten sind, umso höher sind die Risiken, dass Komplikationen entstehen. Besondere Vorsicht gilt für Frauen in der Schwangerschaft, da das Röteln-Virus das ungeborene Kind ernsthaft gefährden kann. Aufgrund des hohen Risikoprofils gehören Röteln zu den meldepflichtigen Erkrankungen.

Röteln - Daten und Fakten

Das Rötelnvirus, in der Fachterminologie Rubella-Virus genannt, ist weltweit verbreitet. Aufgrund des hohen Risikos einer Erkrankung gerade für junge Frauen wurde 1974 in der BRD und 1990 auch in den neuen Bundesländern die Rötelnimpfung eingeführt. Dadurch ist die Zahl der Erkrankungen deutlich zurückgegangen. Allerdings konnte das Ziel der WHO, die Röteln in Europa bis zum Jahr 2010 zu eliminieren, nicht erreicht werden. In Deutschland besteht nach wie vor ein Infektionsrisiko. Schutz bietet die zweifache Impfung, die in Kombination mit einer Impfung gegen Masern und Mumps erfolgt. Auch wer bereits einmal an Röteln erkrankt war, ist gegen das Virus und damit eine Neuerkrankung immun.

Wie funktioniert die Ansteckung?

Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen und zwar über Tröpfchen, die sich über die Luft verteilen. Das bedeutet, dass bei jedem Husten, Niesen oder Sprechen Ansteckungsgefahr droht.

Zwischen der Infizierung mit dem Virus und dem Ausbruch der ersten Symptome liegen zwei bis drei Wochen. Allerdings sind Röteln bereits zuvor ansteckend. Und zwar eine Woche bevor der typische Hautausschlag auftritt. Ansteckungsgefahr besteht auch, wenn keine sichtbaren Krankheitszeichen auftreten, was in etwa bei der Hälfte der Kinder, die sich infizieren, der Fall ist.

Wer ist besonders gefährdet?

Die meisten Menschen erkranken bereits als Kinder an Röteln, da das Virus hoch ansteckend ist. Infizieren sich Jugendliche oder Erwachsene, kann die Erkrankung zu schweren Komplikationen führen. Besonders risikoreich ist eine Infektion während der Schwangerschaft. Denn wenn die werdende Mutter keine schützenden Antikörper hat, die in Folge einer Impfung oder durchgemachten Erkrankung entstehen, können Röteln das ungeborene Kind ernsthaft schädigen.

Welche Beschwerden verursachen Röteln?

Bei Beschwerden und Symptomen muss man klar unterscheiden, wer infiziert ist:

Beschwerden bei Kindern

Bei Kindern verläuft rund die Hälfte der Infektionen ganz ohne sichtbare Merkmale. Zu Beginn kündigen sich Röteln durch erkältungsähnliche Beschwerden an: Die Temperatur ist erhöht und die Atemwege leicht entzündet. Erst mit einigen Tagen Verzögerung zeigt sich der typische Hautausschlag, der sich vom Gesicht aus über den ganzen Körper ausbreitet. Diese kleinen hellroten Flecken verschwinden meist nach ein bis drei Tagen. Oft schwellen auch die Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren an, was ziemlich schmerzhaft sein kann. Nach etwa einer Woche klingen die Beschwerden meist vollständig ab.

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Beschwerden bei Jugendlichen und Erwachsenen

Jugendliche und Erwachsene müssen bei einer Rötelninfektion mit Komplikationen rechnen. Vor allem junge Frauen leiden oft unter geschwollenen und schmerzhaften Gelenken. Unabhängig vom Geschlecht kann eine Röteln-Infektion zu Bronchitis oder einer Mittelohrentzündung führen, in einigen Fällen auch zu einer Entzündung des Gehirns, des Herzmuskels oder der Herzbeutel.

Risiken für Schwangere

Ein ernstzunehmendes Risiko ist die sogenannte Rötelnembryopathie. Dieses Fachwort steht dafür, dass das Rötelnvirus über die Plazenta von der infizierten Mutter auf das ungeborene Kind übertragen wird und schwerwiegende Schäden anrichten kann. Betroffen sind davon häufig Innenohr, Herz, Auge und seltener Organe wie Gehirn, Leber und Milz. Die Folgen können Behinderung, Frühgeburt oder Fehlgeburt sein. 

Röteln sicher erkennen

Bei Verdacht auf Röteln sollte ein Arzt aufgesucht werden, da die Erkrankung unter Umständen mit schweren Komplikationen einhergehen kann. Anhaltspunkte für die Diagnose liefern der typische Hautausschlag (der allerdings nicht auftreten muss) und die Schwellung der Lymphknoten. Allerdings können beide Symptome auch auf ganz andere Erkrankungen hinweisen. Daher nimmt der Arzt in der Regel einen Bluttest vor, durch den sich die Antiköper gegen das Röteln-Virus nachweisen lassen.

Was bedeutet Meldepflicht?

Zum Schutz vor Masseninfektionen besteht in Deutschland eine Meldepflicht für Röteln. Krankheitsverdacht und die tatsächliche Erkrankung müssen unter Angabe des Namens des Betroffenen spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Auch die Leitung einer öffentlichen Einrichtung muss das Gesundheitsamt darüber informieren, wenn in der Einrichtung ein Verdacht auf Röteln besteht.

Wie werden Röteln behandelt?

Eine  spezifische Therapie gibt es nicht. Nur die Beschwerden wie das Fieber können gemildert werden. Am wirksamsten beim Gesundwerden helfen Bettruhe und viel Trinken.

Wie kann ich vorbeugen?

Wirksame Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Röteln existieren nicht. Allein die Impfung kann prophylaktisch vor einer Infektion schützen. 

Impfung gegen Röteln

Gibt es eine Impfung gegen Röteln?

Ja, eine Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Die Impfung erfolgt mit einem sogenannten MMR-Kombinationsimpfstoff, der neben Röteln auch vor Masern und Mumps schützt. Eine Impfung bleibt aber immer auch eine individuelle Entscheidung, bei der Kontraindikationen beachtet werden müssen.

Doppelter Röteln-Schutz durch Impfung

Impfen gegen Röteln schützt einen selbst vor einer Infektion. Gleichzeitig schützt man die Menschen um sich herum, da man dank des Impfschutzes nicht mehr zum Überträger des Röteln-Virus wird.

Wer sollte laut STIKO wann geimpft werden?

  • Für Kinder wird von der STIKO der Aufbau eines Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite Impfung frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Aus epidemiologischer Sicht ist die Schuleingangsuntersuchung der späteste Zeitpunkt, für die zweite MMR-Impfung. Sollte auch dieser Termin versäumt worden sein, kann die zweite MMR-Impfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden.
  • Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte laut STIKO die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen nachgeholt werden.
  • Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter sollten vor Beginn der ersten Schwangerschaft zweimal geimpft sein. Eine Impfung gegen Röteln während der Schwangerschaft ist nicht mehr möglich. Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollte mindestens ein Monat liegen.
  • Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten und dort Kontakt zu Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern haben.  
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