Nutzen Sie diesen Service, um Ihre ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung Ihres Kindes hochzuladen.

Wir prüfen im Anschluss Ihren Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder
  • Sie sind selbstständig tätig und Ihnen entfällt Einkommen aufgrund der Betreuung.
  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen kann.
  • Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger mit Krankengeld-Wahl).
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen.


Kinderkrankengeld beantragen