Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK seit Jahren die gesundheitsbezogenen Aktivitäten von Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe.

Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt in zwei Fördersträngen:

  • der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und
  • der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung)

Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt den Selbsthilfegruppen und -organisationen in Niedersachsen 2024 insgesamt rund 1.025.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Ein Großteil davon fließt in die pauschale Förderung der Landesverbände, örtlichen Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen. 

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Ansprechpartner für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene ist das Selbsthilfebüro Niedersachsen, das die Gemeinschaftsförderung durch die Krankenkassen in Niedersachsen betreut: 

GKV-Gemeinschaftsförderung - Selbsthilfe Niedersachsen

c/o Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
Gartenstraße 18
30161 Hannover
Telefon 05 11 - 39 19 28
selbsthilfe-buero-nds@gmx.de 

Selbsthilfe-Projektförderung exklusiv durch die TK in Niedersachsen

Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene haben zudem die Möglichkeit, bei der TK-Landesvertretung eine krankenkassenindividuelle Projektförderung zu beantragen. Damit können sie finanzielle Unterstützung für besondere Maßnahmen und Aktivitäten erhalten, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgehen.

Die TK hat ein großes Interesse an innovativen und nachhaltigen Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Gerne unterstützen auch wir Projekte, die das Potenzial der Digitalisierung ausschöpfen und damit zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen. Wenn Sie entsprechende Ideen haben, sprechen Sie uns an.

Weitere Hinweise der Ersatzkassen zur Selbsthilfeförderung auf Landesebene gibt es auf vdek.com.

Die TK in Niedersachsen hat im Jahr 2023 folgende Selbsthilfegruppen auf Landesebene gefördert:

Fördermittelempfänger 2023 (PDF, 38 kB)

Selbsthilfeorganisationen, die ein Projekt exklusiv mit der TK in Niedersachsen durchführen möchten, wenden sich bitte an die TK-Landesvertretung Niedersachsen.

Ansprechpartner

Rolf Lorenzen
Postfach 5960
30059 Hannover
Telefon 05 11 - 30 18 53-62
Fax 05 11 - 30 18 53-30
rolf.lorenzen@tk.de 

Pauschalförderung von Selbsthilfekontaktstellen

Die TK fördert die Selbsthilfekontaktstellen in Niedersachsen gemeinsam mit allen Krankenkassen im Land. Gefördert wird pauschal. Förderanträge von Selbsthilfekontaktstellen senden Sie bitte an das Selbsthilfe-Büro Niedersachen:

GKV-Gemeinschaftsförderung - Selbsthilfe Niedersachsen

c/o Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
Gartenstraße 18
30161 Hannover
Telefon 05 11 - 39 19 28
selbsthilfe-buero-nds@gmx.de