TK-Position zur Notfallreform: Notwendige Strukturreform gezielt nachbessern und zügig umsetzen
Position
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) befindet sich eine mehr als überfällige Strukturreform vor den parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Der Gesetzentwurf bietet zahlreiche sinnvolle Ansatzpunkte, um die bestehenden Herausforderungen im System zu adressieren und eine patientenorientierte wie auch bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Damit die Notfallreform nachhaltig erfolgreich ist, bedarf es gezielter Nachbesserungen.
Die Reform der Notfallversorgung in Deutschland ist entscheidender Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Effizienz in der Notfall- und Akutversorgung. Die Vernetzung der Telefonnummern von Rettungsdienst (112) und ambulantem Bereitschaftsdienst (116 117) führt dazu, dass Patientinnen und Patienten Hilfe zielgerichtet aus einer Hand erhalten. Die INZ als zentrale Anlaufstelle für medizinische Ersteinschätzungen sorgen dafür, dass die Zuständigkeiten zwischen Krankenhaus und ambulanten Notdienst direkt vor Ort geklärt werden können.
Eine Reform der Notfallversorgung in Angriff zu nehmen, ohne gleichzeitig strukturelle Mängel im Rettungsdienst anzugehen, springt viel zu kurz. Aktuell gibt es einen Flickenteppich je nach Land/Stadt/Kreis ohne einheitliche Qualitätsvorgaben und Transparenz. Über eine Integration des Rettungsdienstes ins SGB V können bundeseinheitliche Vorgaben zur Qualität vorgegeben und ebenso Anreize für wirtschaftliches Handeln und Digitalisierung verankert werden.