Krankenhausreform: Nur wirksam mit Korrekturen
Position
Die Krankenhausreform steht an einem Kipppunkt. Notwendig und richtig ist die Neustrukturierung der stationären Versorgung verbunden mit sektorenübergreifenden Ansätzen und einer grundlegenden Vergütungsreform. Dazu gehört eine einheitlich geregelte Krankenhausplanung mit stationären Leistungsgruppen und verbindlichen Vorgaben zur Qualität.
Reform darf nicht einseitig die Beitragszahlenden belasten
Dass die Kosten der Reform einseitig die Beitragszahlenden der GKV belasten soll, geht genauso fehl, wie der vorgesehene Verzicht auf das aktive Einverständnis der Kassen bei den zukünftigen Planungsprozessen. Schließlich haben die Entscheidungen direkte Auswirkungen auf ihre Ausgaben. Durch zahlreiche Ausnahmen droht die bundeseinheitliche Umsetzung der Einführung von Leistungsgruppen ins Leere zu laufen. Eine echte Krankenhausreform, die ihren Namen verdient, muss in entscheidenden Punkten korrigiert werden.
TK-Position: Krankenhausreform
Blogbeitrag: "Krankenhausreform: Problematische Abstriche bei der Qualität."
TK-Krankenhausexpertin Annika Schulz erklärt im Interview , wie es um die Ziele der Krankenhausreform im aktuellen Gesetzgebungsprozess bestellt ist und wo es Nachbesserungsbedarf gibt.