Stichproben würden ein komplett neues Prüfverfahren erfordern. Dafür wären umfangreiche Anpassungen bei der Datenermittlung, Datenübermittlung und Datenkorrektur in Krankenhäusern, Krankenkassen und den einzelnen Medizinischen Diensten in den Ländern notwendig. Da die laufenden Verfahren der Einzelfallprüfung auch nach der Umstellung weitergeführt werden müssten, wäre mit langen Übergangszeiten zu rechnen. Die Krankenhäuser müssten ab dem Jahr 2027 daher parallel beide Verfahren bedienen, zusätzlich im Jahr 2027 die Datenübertragung für das neue Verfahren aufbauen und etwaige Unstimmigkeiten im Konzept mit dem Medizinischen Diensten auflösen. Der Umstellungsaufwand und die Umstellungskosten wären enorm.

Während die derzeitigen Prüfungen in der Regel treffsicher Fehlabrechnungen identifizieren, wären bei einem neuen System zahlreiche korrekt abrechnende Häuser betroffen. Dies ist schon allein durch die Zufallsauswahl der Stichprobenmethodik bedingt. Daraus resultiert ein Mehr an vermeidbarer Bürokratie bei geringerem zu hebenden Finanzvolumen. Die Einführung eines Stichprobenverfahrens gleicht somit dem sprichwörtlichen Schildbürgerstreich.

Dabei darf man nicht vergessen: Alle bisherigen Versuche eines Stichproben-Prüfsystems sind gescheitert. Im Moment liegt das Volumen potenzieller Rückerstattungen laut GKV-Spitzenverband bei rund 1,2 Milliarden Euro. Bei einem Stichprobenverfahren stünde diese Summe als zusätzliche Belastung ab dem Jahr 2027 im Raum. 

Fazit: Das bewährte Prüfverfahren, das auffällige Krankenhausrechnungen in den Fokus nimmt, muss beibehalten werden.

TK-Posi­tion: Rech­nungs­prü­fung mittels Stich­proben ist teuer und büro­kra­tisch

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