Organspende: Informationskampagnen allein reichen nicht aus
Position aus Schleswig-Holstein
Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein, fordert Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken.
In Deutschland sterben statistisch jeden Tag drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Laut Auswertung der TK wurden seit Januar 2021 bis Dezember 2021 in Schleswig-Holstein 141 Organe transplantiert. Zu wenig, denn derzeit warten knapp 400 Menschen allein in Schleswig-Holstein darauf ein oder mehrere Organe zu bekommen.
Organspende braucht Aufklärung
In den vergangenen Jahren gab es viele Aufklärungskampagnen. Das Transplantationsgesetz wurde geändert und verpflichtet unter anderem die Krankenkassen, ihre Versicherten zu informieren. Wir schreiben alle zwei Jahre rund acht Millionen TK-Versicherte ab 16 Jahren an, informieren sie über das Thema Organspende und schicken ihnen einen Organspendeausweis zu. Die Zahl der Organspenden zeigt jedoch, dass Informationskampagnen, die auf die Spenderbereitschaft der Menschen abzielen, nicht ausreichen. Dieser Ansatz allein greift offenbar zu kurz.
Auch das von CDU, CSU und SPD vorgelegte Koalitionspapier aus 2020 widmet sich der Organspende. Die Zahl der Organspenden soll erhöht werden. Dabei sollen Transplantationsbeauftragte in den Kliniken eine zentrale Rolle einnehmen. Außerdem sollen die Organentnahmen finanziell besser vergütet werden. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung.
Wichtig ist es vor allem, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken zu unterstützen. Sie müssen das Thema Organspende in einer Krisensituation ansprechen und deshalb für diese schwierige Aufgabe gestärkt werden. Dafür braucht es in den Kliniken Transplantationsbeauftragte, die sich intensiv um das Thema kümmern und ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Sie müssen eine zentrale Rolle in den Kliniken einnehmen und sich für mehr Vertrauen und Transparenz einsetzen.
Schleswig-Holstein hat den Einsatz und die Aufgaben von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken des Landes im Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes geregelt. Dort ist festgelegt, dass jedes der über 30 Entnahmekrankenhäuser in Schleswig-Holstein Transplantationsbeauftragte zu bestellen hat und dass diese zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten im notwendigen Umfang freigestellt werden.
Wir begrüßen weitergehende Regelungen wie in Bayern, die dazu geführt haben, dass die Zahl der Organentnahmen - trotz insgesamt rückläufiger Zahlen in Deutschland - gestiegen ist. Gemäß des Ausführungsgesetzes in Bayern sind Transplantationsbeauftrage nach einem festen Schlüssel zur Erfüllung ihrer Aufgaben vollständig freizustellen. Eine ähnliche Regelung plant auch Hamburg.
So können die Transplantationsbeauftragten sich noch intensiver um das Thema kümmern, ihre Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sie dabei unterstützen, wenn ein sterbender Patient als Organspender geeignet sein könnte. Diese schwierige Aufgabe bedarf viel Zeit und Ruhe, für die dem Personal im Klinikalltag häufig Zeit und Ruhe fehlt.
Ob dafür oder dagegen - eine mündige Haltung zur Organspende einnehmen
Möchte ich nach meinem Tod Organe und Gewebe spenden, ja, nein oder mit Einschränkungen?
Mit dieser Frage sollte sich jeder in Ruhe auseinandersetzen und eine informierte Entscheidung treffen. Wichtig ist, die getroffene Entscheidung seinen Angehörigen mitzuteilen und diese auf dem Organspende-Ausweis zu registrieren. Der Wille des Verstorbenen gilt über seinen Tod hinaus. Wer zu Lebzeiten seine persönliche Entscheidung dokumentiert und den engsten Vertrauten mitteilt, kann die Situation im Todesfall erleichtern: Denn im Sinne des Verstorbenen zu handeln, entlastet die Angehörigen in ihrer Trauer.