Am 25. Juni fand die Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im, Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Die befragten Expertinnen und Experten halten die Reform für sinnvoll, sehen den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegten Gesetzentwurf aber nicht nur positiv. Damit die Krankenhausreform auch in Mecklenburg-Vorpommern seine positiven Auswirkungen entfalten kann, braucht es etwas Nachjustierung. Dann kann die stationäre Versorgung im Land mit höherer Qualität und besserer Effizienz umgesetzt werden.

Finanzierunglasten gerecht verteilen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die GKV-Versicherten mit 25 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden, um  einen Transformationsfonds für den Umbau der Kliniken zu finanzieren. Dabei ist die Investitionskostenfinanzierung im stationären Bereich Ländersache. Die Bundesländer müssen endlich ihrer Finanzierungsverantwortung gerecht werden oder ihre Planungskompetenzen abtreten. Denn es ist völlig unverständlich, warum die gesetzlich Versicherten die Kosten der Reform tragen sollen, aber ihre Vertretungsorgane nicht an der Krankenhausplanung mitwirken dürfen. Denn trotz der Milliardenaufwendungen im Transformationsfonds, sollen die Länder die Krankenhausplanung ohne Einvernehmen mit den Kassen durchführen dürfen. Dies öffnet politischen Gefälligkeitsentscheidungen Tür und Tor. 

Bürokratiemonster verhindern

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bemängelt an dem Reformvorschlag das Fehlen einer Auswirkungsanalyse um die Folgen der Reform sachgerecht einschätzen zu können. Es ist damit nicht klar, welche finanziellen Effekte erzielt werden und ob die geplanten Maßnahmen bürokratieentlastend wirken. So soll mit dem KHVVG auch das System der Rechnungsprüfungen durch den MD reformiert werden. Das geplante stichprobenartige Prüfsystem dürfte allerdings zu einem Bürokratiemonster werden. Denn der Umstieg auf das neue Prüfverfahren zieht Veränderungen bei der Datenermittlung, Datenübermittlung und Datenkorrektur nach sich. Gegenwärtig werden vor allem auffällige Kliniken geprüft, zukünftig werden durch das Stichprobenverfahren auch Kliniken mit Prüfungen belastet, die völlig korrekt abrechnen. Dies ist beim Stichprobenverfahren unvermeidbar. Damit die Kliniken im Land nicht mit zusätzlichen bürokratischen Aufgaben überhäuft werden, sollte das aktuelle System der Krankenhausrechnungsprüfung beibehalten werden. 

Kliniklandschaft am Bedarf ausrichten

Bislang weiß noch niemand in Mecklenburg-Vorpommern, welche Leistungsgruppen in welchen Krankenhäusern im Land erbracht werden. Weiterhin ist unklar, ob aus einigen Kliniken sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen werden. Damit besteht insgesamt eine große Unsicherheit. Den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Einrichtungen fehlt der zuverlässige Rechtsrahmen für Zukunftsentscheidungen. Der Kassenärztlichen Vereinigung fehlt die Information zur sektorenübergreifenden Leistungserbringung und deren Auswirkungen auf die ambulante Versorgungssituation. Und den Krankenkassen fehlt jedweder Hinweis, wie die Versorgung ihrer Versicherten in den kommenden Jahren gestaltet sein soll. Es braucht dringend mehr Transparenz im gegenwärtigen Prozess. Ein erster Schritt wäre es daher, das beauftragte Gutachten zu den Auswirkungen der Krankenhausreform in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich zugänglich zu machen. Nur auf Grundlage einer einheitlichen Daten- und Informationsbasis können die relevanten Akteurinnen und Akteure die Zukunft der Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gestalten.