Selbsthilfeförderung in Schleswig-Holstein
Artikel aus Schleswig-Holstein
Die TK fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB). Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Die Förderung erfolgt in zwei Strängen, der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und der krankenkassenindividuellen Förderung von Projekten. Der Förderbetrag pro Versicherten beläuft sich 2024 auf insgesamt 1,28 Euro.
Pauschale, kassenartenübergreifende Förderung
Örtliche und regionale Selbsthilfegruppen, landesweite Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen werden in Schleswig-Holstein pauschal gefördert. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll die originäre, gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit sicherstellen.
Die Pauschalförderung wird für alle Krankenkassen im Land von der ARGE "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Schleswig-Holstein" umgesetzt. Weitere Informationen, Kontaktdaten sowie die Antragsunterlagen und -fristen finden Sie hier.
Projektförderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Die TK hat ein besonderes Interesse an innovativen Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Beispielsweise fördern wir gerne die Entwicklung von internetgestützten Angeboten, wie IT-unterstützte Veröffentlichungen, Kampagnen oder Apps. Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten.
Wenn Sie Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an. Im gemeinsamen Kontakt können wir vorab prüfen, ob wir Ihr Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung unterstützen.
Für 2024 stellt die TK für die kassenindividuelle Projektförderung der landesweiten Selbsthilfeorganisationen in Schleswig-Holstein rund 101.000 Euro zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Projektförderung durch die TK ausschließlich diesen Förderantrag des Verbandes der Ersatzkassen.
Ansprechpartner:
TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Volker Clasen
Hopfenstraße 2 c
24114 Kiel
Telefon 04 31 - 981 58-516
E-Mail volker.clasen@tk.de
Den Verwendungsnachweis für die Abrechnung von der TK geförderter Projekte finden Sie hier. Fügen Sie bitte die erforderlichen Belege und ggf. einen Projektbericht bei.
Selbsthilfeorganisationen, die 2023 gefördert wurden
Weiterführende Informationen