Berlin/Hamburg, 25. Juni 2024. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände haben sich auf Anpassungen des in zahlreichen Regionen gültigen Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geeinigt. Diese treten am 1. Juli 2024 in Kraft.  

Neben einer spürbaren Entbürokratisierung der Versorgung liegt ein Fokus des Vertrags auf der Implementierung von Versorgungsinnovationen. Zu diesem Zweck wurde der sogenannte Innovationszuschlag weiterentwickelt: Zukünftig erhalten teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte diesen anteilig bereits ab dem Nachweis des ersten innovativen Strukturmerkmals. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Bereitstellung online buchbarer Termine sowie die Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) oder eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem. Teilnehmende Praxen sind aufgefordert, zu melden, welche Strukturmerkmale sie erfüllen. Außerdem wird das Engagement von Arztpraxen für Nachhaltigkeit finanziell gewürdigt: Praxen, die das Siegel "Nachhaltige Praxis - Klima. Umwelt. Mensch" vorweisen, das vom aQua-Institut und der Techniker Krankenkasse entwickelt wurde, werden zukünftig ebenfalls über den Innovationszuschlag gefördert. 

Neu eingeführt wird eine Struktur- und Qualitätspauschale. Diese gilt für alle eingeschriebenen Versicherten und beträgt sechs Euro pro Quartal. Gleichzeitig wird die Vergütung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen vereinfacht: Die sogenannte P3 wird verbindlich auf 20 Euro festgelegt. Neben Anpassungen an den Pauschalen wurden neue Elemente zur Versorgungssteuerung vereinbart. So wird zukünftig der Einsatz von Arriba, einer digitalen Unterstützung der partizipativen Entscheidungsfindung, noch stärker gefördert. Insbesondere mit dem Modul zur Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren soll die Wirkung auf das Verordnungsverhalten evaluiert werden. Des Weiteren wird mit dem Geriatrie-Modul ein Fokus auf die bessere Versorgung hochbetagter Patientinnen und Patienten gelegt.  

Die Vertragsweiterentwicklung gilt für teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte und eingeschriebene TK-Versicherte in den KV-Regionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen/Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe. 

Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands: "Wir sind sehr froh, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit der Techniker Krankenkasse eine Weiterentwicklung des HZV-Vertrags vereinbaren konnten, von der sowohl die Hausarztpraxen als auch die Patientinnen und Patienten profitieren werden. Wir setzen dabei auf eine stärkere Pauschalierung der Vergütung. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um sicherzustellen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen wieder stärker auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten statt auf die Bürokratie konzentrieren können. Gleichzeitig werden gezielt Innovationen gefördert, die die Versorgung konkret verbessern. Dieser Vertrag wird einen wichtigen Beitrag leisten, um die hausärztliche Versorgung zukunftsfester aufzustellen."  

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: "Gemeinsam mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband ist es uns gelungen, in unserem HZV-Vertrag mehr Raum für Innovation zu schaffen: Mit dem Zuschlag für das Qualitätssiegel 'Nachhaltige Praxis' unterstützen wir Arztpraxen dabei, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaveränderungen zu leisten. In Anbetracht der Herausforderung, die der Klimawandel den Hausarztpraxen sowie den Patientinnen und Patienten bringt, ist das ein bedeutsamer Schritt." 

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