Hamburg, 27. Januar 2025. Im Jahr 2024 war jede bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherte Erwerbsperson durchschnittlich 19,1 Tage krankgeschrieben. Im Vergleich zum Rekordjahr 2023 (19,4 Fehltage) ist das ein leichter Rückgang. Allerdings stagniert der Krankenstand mit 5,23 Prozent damit auf einem hohen Niveau (2023: 5,31 Prozent). 

Erkältungen, Psyche und Rücken

Krankschreibungsdiagnose Nummer eins sind nach wie vor Erkältungskrankheiten wie zum Beispiel grippale Infekte, Bronchitis oder Coronainfektionen mit durchschnittlich 4,67 Arbeitsunfähigkeitstagen je Erwerbsperson. Im Vergleich zum Vorjahr gab es hier einen leichten Rückgang (2023: 5,11 Fehltage). Zweithäufigste Diagnose mit durchschnittlich 3,75 Fehltagen sind psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen (2023: 3,59 Fehltage). Krankschreibungsgrund Nummer drei sind Krankheiten des Muskelskelettsystems wie etwa Rückenschmerzen oder Bandscheibenvorfälle mit durchschnittlich 2,71 Fehltagen je Erwerbsperson (2023: 2,77 Fehltage).

Je zufriedener die Mitarbeitenden, desto niedriger der Krankenstand

"Die aktuelle Debatte über den hohen Krankenstand und mögliche Lösungen geht in die falsche Richtung", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Statt über Ad-hoc-Lösungen für Beschäftigte mit kurzen Fehlzeiten zu diskutieren, sollten Arbeitgeber vielmehr die Langzeiterkrankten in den Fokus rücken." Langfristige Krankschreibungen, wie zum Beispiel bei psychischen Diagnosen, seien zwar seltener, fallen aber durch die längere Dauer deutlich mehr ins Gewicht. Hier könnten Arbeitgeber mit einer vertrauensvollen und wertschätzenden Unternehmenskultur viel zum Wohlbefinden und der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden beitragen. "Generell gilt: Je zufriedener die Beschäftigten, desto niedriger auch der Krankenstand", so der TK-Chef.  

Hinweis für die Redaktion  

Die Zahlen stammen aus den Vorabdaten des TK-Gesundheitsreports 2025. Grundlage dafür bilden die rund 6 Millionen bei der TK versicherten Erwerbstätigen (Berufstätige und ALG 1-Empfängerinnen und Empfänger), Stand: 23. Januar 2025.  Die TK unterstützt Unternehmen mit individuellen Angeboten bei der Durchführung eines professionellen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Weitere Infos gibt es auf dem Firmenkundenportal der TK.