Kontakt

Geringfügig entlohnte Beschäftigte - sogenannte Minijobber - sind seit dem 1. Januar 2013 generell rentenversicherungspflichtig. Wir stellen einen Antrag bereit, mit dem sich Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen können.

Weitere Details

Den Antrag melden Sie innerhalb von sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertagen, nachdem Sie ihn vom Mitarbeiter erhalten haben. Sie melden den Antrag über die Entgeltabrechnung. Außerdem sollten Sie den Antrag zu den Lohnunterlagen des Mitarbeiters nehmen.

Über den Antrag entscheidet die Minijob-Zentrale. Erfolgt innerhalb eines Monats kein Widerspruch, ist die Befreiung erteilt.

Weitere Informationen zu geringfügigen Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich finden Sie in unseren Beratungsblättern: