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Unter "mehreren Beschäftigungen" versteht man Beschäftigungen, die der Mitarbeiter bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise sowohl im Betrieb als auch im Haushalt des gleichen Arbeitgebers tätig, ist dies keine Mehrfachbeschäftigung. 

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Ein gutes Indiz dafür, dass der Mitarbeiter bereits einen weiteren Job hat, ist die Lohnsteuerklasse VI auf seiner Steuerkarte.

In unserem Beratungsblatt Mehrfachbeschäftigung (PDF, 181 kB) haben wir zusammengestellt, was Sie bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung beachten sollten. Zum Beispiel, wann eine Beschäftigung versicherungsfrei ist, wann die Versicherungspflicht beginnt oder endet und wie die Beiträge berechnet werden.