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Monatliche Meldungen über Entgelte aus Mehrfachbeschäftigungen über der Beitragsbemessungsgrenze in einem Zweig der Sozialversicherung sind nur auf Aufforderung durch die Kasse erforderlich. 

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Die Krankenkasse prüft grundsätzlich einmal jährlich - und zwar, wenn alle Entgeltmeldungen vorliegen -, ob die Arbeitgeber des Mehrfachbeschäftigten möglicherweise zu Unrecht Beiträge gezahlt haben. 

Das kann etwa geschehen, wenn ein Arbeitgeber nicht weiß, dass das Entgelt des Arbeitnehmers insgesamt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, eventuell auch nur in einem Zweig der Sozialversicherung.

Ist dies der Fall, fordert die Kasse rückwirkend die GKV-Monatsmeldungen von den beteiligten Arbeitgebern an. Auf dieser Grundlage ermittelt sie für jeden Abrechnungszeitraum die beitragspflichtigen Entgelte und meldet sie den Arbeitgebern zurück.