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Ja. Den Nachweis darüber, dass Grenzgänger:innen im jeweiligen Land sozialversichert sind, können Sozialversicherungsträger ausstellen. Anders als bei Entsendungen ins EU-Ausland ist dieser Nachweis jedoch keine Pflicht.

Weitere Details

Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) gibt es Formulare und Merkblätter, die speziell für Grenzgänger gelten. 

Wichtig: Das elektronische Antragsverfahren ist für die A1-Bescheinigung gilt nicht für Grenzgänger:innen.