Sie können Ihren Beschäftigten umfassenden Schutz bieten, indem Sie für sie eine Auslands-Vollkostenversicherung abschließen. Für Arbeitgeber kann es sinnvoll sein, diese Versicherung als Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen.
Weitere Details
Übernehmen Sie die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden zur Auslandskrankenversicherung, müssen diese die Beiträge unter Umständen als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Dies erfolgt dann nach den Gesetzen des Staates, der das Besteuerungsrecht am Gehalt der entsendeten Person hat.
Ihre TK-versicherten Mitarbeitenden können außerdem die Auslandsreisetarife der Envivas Krankenversicherung AG (dem Kooperationspartner der TK) abschließen.