Behandlungskosten für Mitarbeitende im Ausland erhalten Arbeitgeber von den Krankenkassen oft nur teilweise zurück. Die Restkostenversicherung übernimmt die Differenz.
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Ein Beispiel: Sie entsenden Beschäftigte ins vertragslose Ausland. Die Bedingungen für eine Ausstrahlung des deutschen Rechts sind erfüllt.
Dann erstattet ihnen die Krankenkasse die Behandlungskosten im Ausland - allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Den Rest können Sie mit einer Auslands-Restkostenversicherung auffangen.