Kommt darauf an, in welches Land Sie entsenden. Im EU-Ausland bestehen Leistungsansprüche bei einem Arbeitsunfall weiter. Vorausgesetzt: Die gesetzlichen Kriterien der Entsendung sind erfüllt und das Sozialversicherungsrechts strahlt aus.
Weitere Details
Was ist, wenn die Ausstrahlung nicht greift?
Gelten die Regeln der Ausstrahlung nicht, haben zahlreiche Berufsgenossenschaften separate Auslandsversicherungen inklusive Unfallversicherungsschutz geschaffen.
Tipp: Mit unserem Prüfschema finden sie schnell heraus, ob die Voraussetzungen für die Ausstrahlung erfüllt werden.
Mehr Infos zur Absicherung im Ausland
Infos zum Schutz im Ausland sowie zu freiwilligen Auslandsversicherungen finden Sie z. B. bei diesen Berufsgenossenschaften (BG):
Berufsgenossenschaft | Seite |
---|---|
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe | bgn.de |
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse | bgetem.de |
BG Handel und Warenlogistik | bghw.de |
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege | bgw-online.de |
Verwaltungs-BG | vbg.de |
Unfallversicherung Bund und Bahn | uv-bund-bahn.de |
BG der Bauwirtschaft | bgbau.de |
BG Holz und Metall | bghm.de |
BG Rohstoffe und chemische Industrie | bgrci.de |
BG Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation | bg-verkehr.de |