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Kommt darauf an, in welches Land Sie entsenden. Im EU-Ausland bestehen Leistungsansprüche bei einem Arbeitsunfall weiter. Vorausgesetzt: Die gesetzlichen Kriterien der Entsendung sind erfüllt und das Sozialversicherungsrechts strahlt aus.

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Was ist, wenn die Ausstrahlung nicht greift?

Gelten die Regeln der Ausstrahlung nicht, haben zahlreiche Berufsgenossenschaften separate Auslandsversicherungen inklusive Unfallversicherungsschutz geschaffen.

Tipp: Mit unserem Prüfschema finden sie schnell heraus, ob die Voraussetzungen für die Ausstrahlung erfüllt werden. 

Mehr Infos zur Absicherung im Ausland

Infos zum Schutz im Ausland sowie zu freiwilligen Auslandsversicherungen finden Sie z. B. bei diesen Berufsgenossenschaften (BG):

BerufsgenossenschaftSeite
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe bgn.de
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnissebgetem.de
BG Handel und Warenlogistikbghw.de
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflegebgw-online.de
Verwaltungs-BG vbg.de
Unfallversicherung Bund und Bahnuv-bund-bahn.de
BG der Bauwirtschaftbgbau.de
BG Holz und Metall bghm.de
BG Rohstoffe und chemische Industriebgrci.de
BG Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikationbg-verkehr.de