Kontakt

Entsandte Beschäftigte (die ihre Familie mit ins Ausland nehmen) haben unter Umständen Anspruch auf deutsches Kindergeld. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn die entsandte Person weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Weitere Details

Alle Infos auf einen Blick

Ausführliche Infos zum Thema finden Sie in einem Merkblatt auf der Seite Bundeszentralamts für Steuern unter dem Suchbegriff Merkblatt Kindergeld.  

Zuständige Familienkasse

Die zuständige Familienkasse finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.