Entsandte Beschäftigte (die ihre Familie mit ins Ausland nehmen) haben unter Umständen Anspruch auf deutsches Kindergeld. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn die entsandte Person weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Weitere Details
Alle Infos auf einen Blick
Ausführliche Infos zum Thema finden Sie in einem Merkblatt auf der Seite Bundeszentralamts für Steuern unter dem Suchbegriff Merkblatt Kindergeld.
Zuständige Familienkasse
Die zuständige Familienkasse finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.