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Für die Dokumentation der Beitragsabrechnung gelten Mindestanforderungen, die zusammen die sogenannte "Krankenkassenliste" ergeben. So kann der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nachvollziehen, ob Ihre Abrechnungen und der Beitragsnachweis vollständig und korrekt sind.