Der Gesetzgeber stellt an die Unterlagen bestimmte Mindestanforderungen, die Arbeitgeber beachten müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Trennung nach Kalenderjahren oder das betriebliche Ordnungsmerkmal.
Weitere Details
Die Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen Sie formal
- nach Kalenderjahren trennen,
- in deutscher Sprache führen,
- innerhalb Deutschlands führen,
- durch ein betriebliches Ordnungsmerkmal verbinden, wenn sie aus mehreren Teilen bestehen, zum Beispiel durch die Personalnummer.
Außerdem müssen die Lohn- und Gehaltsunterlagen bestimmte inhaltliche Vorgaben erfüllen.