Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen mindestens die Personalien, Angaben zur Beschäftigung, Angaben zum Entgelt und zur Versicherungsfreiheit sowie den Beitragsschlüssel enthalten.
Weitere Details
In den Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen mindestens enthalten sein:
- Personalien
- Beginn und Ende der Beschäftigung
- Beschäftigungsart
- Versicherungsfreiheit oder Befreiung
- Arbeitsentgelt
- Beitragsschlüssel
In den Mindestanforderungen ist gesetzlich festgelegt, wie die Unterlagen zu führen sind.