Visa-News: Was gilt in Südkorea und Israel?
Südkorea verlängert die Befreiung vom K-ETA für EU-Bürger:innen. Für Israel dagegen ist die elektronische Einreisegenehmigung ETA-IL nun verpflichtend. Was müssen Sie dazu wissen?
Sie oder Ihre Mitarbeitenden planen Kurzaufenthalte oder Dienstreisen von bis zu 90 Tagen nach Südkorea oder Israel? Dann gibt es Neuigkeiten für Sie.
Südkorea: Weiterhin Einreise ohne K-ETA
Vor 2 Jahren hatte Südkorea für einige Staaten, darunter Deutschland, die elektronische Einreisegenehmigung (Korea Electronic Travel Authorization = K-ETA) ausgesetzt. Die Regelung sollte Ende 2024 auslaufen. Nun aber verlängerte die koreanische Regierung sie bis Ende 2025.
Was bedeutet das konkret?
Deutsche Staatsangehörige müssen vor ihrer Abreise in das fernöstliche Land weiterhin keine K-ETA beantragen. Ein gültiger Reisepass reicht für geschäftliche oder touristische Reisen nach Südkorea aus, vorausgesetzt der Aufenthalt dauert nicht länger als 90 Tage.
Auch vorläufige Reisepässe werden akzeptiert. Nicht ausreichend sind Personalausweise oder vorläufige Personalausweise.
Wichtig: Die zulässigen Reisedokumente müssen nur zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit gibt es nicht. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können jedoch von den staatlichen Regelungen abweichen. Überprüfen Sie daher vor Abreise, welche Dokumente die Fluglinie von Ihren Mitarbeitenden verlangt.
Gut zu wissen
- Reisende aus Ländern ohne K-ETA-Pflicht haben die Möglichkeit, freiwillig eine K-ETA zu beantragen, um die Einreiseformalitäten zu vereinfachen. Dafür fallen allerdings Gebühren an.
- Mitarbeitende, die längerfristig zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium nach Südkorea entsendet werden, brauchen weiterhin ein Visum. Dieses muss vor Reiseantritt oder innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde beantragt werden.
Israel: Ab 2025 Einreise mit ETA-IL
Seit Jahresbeginn müssen deutsche Staatsangehörige bei der Einreise nach Israel für Aufenthalte bis zu 90 Tagen eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization to Israel = ETA-IL) vorlegen.
Ein gültiger Reisepass allein reicht für die Einreise nicht mehr aus.
Wo beantragen Sie die ETA-IL?
Die elektronische Einreisegenehmigung können Sie ausschließlich über das Online-Portal der israelischen Regierung beantragen.
Welche Dokumente brauchen Ihre Mitarbeitenden?
Erforderlich ist ein gültiger Reisepass, der bis mindestens 3 Monate nach der Einreise gültig ist.
Wann sollten Sie die ETA-IL beantragen?
Die israelischen Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Wie lange ist die ETA-IL gültig?
Die einmal erteilte Einreisegenehmigung gilt für 2 Jahre. In diesem Zeitraum sind beliebig viele Einreisen möglich, wenn die jeweiligen Aufenthalte nicht länger als 90 Tage dauern. Läuft der Reisepass während der 2 Jahre ab, verliert auch die ETA-IL ihre Gültigkeit.
Wichtig: Ändert sich in den 2 Jahren der Name, das Geschlecht oder die Staatsangehörigkeit, muss eine neue Einreisegenehmigung beantragt werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 Schekel, das sind umgerechnet etwa 7 EUR. Die Bezahlung erfolgt über die Website der israelischen Regierung.
Weitere Tipps
Mehr Infos für die Entsendung von Mitarbeitenden nach Südkorea oder Israel finden Sie in unserer Länderübersicht.