Nein, die Kosten tragen Sie selbst. Hier einige Beispiele, die dazu zählen.
Weitere Details
- Zahnaufhellungen, auch Bleaching genannt
- Frontzahn-Verbreiterung - sie soll eine Lücke zwischen zwei Zähnen (Diastema) im vorderen Schneidezahnbereich beispielsweise mithilfe von Verblendschalen schließen (sogenannte Veneers).
- Zahnschmuck - zum Beispiel Verzierungen aus Metall oder Edelsteinen, die mit speziellen Klebemethoden an einzelnen Zähnen befestigt werden
- Zahn-Tattoo