You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Die TK übernimmt die Kosten für verschiedene Arten von Zahnfüllungen, die direkt von der Zahnarztpraxis über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Weitere Details

Diese Leistungen werden ​​​​über die Gesundheitskarte abgerechnet:

Füllungen aus Amalgam:

  • Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam grundsätzlich nicht mehr für neue Füllungen verwendet werden. Ihre Zahnarztpraxis muss Ihnen eine kostenfreie Alternative anbieten. Die Entscheidung über das alternative Material liegt jedoch bei der Zahnarztpraxis.

Füllungen aus Kunststoff (Komposite):

  • Diese werden bis zum Zahn 3 im Frontzahngebiet übernommen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers.
  • Bis zum 1. Januar 2025 gelten noch besondere Regelungen für den Seitenzahnbereich: Füllungen aus Komposite werden für Schwangere, Stillende, Kinder unter 15 Jahren, Personen mit nachgewiesener Amalgam-Allergie und bei schwerer Niereninsuffizienz übernommen. Da ab dem 1. Januar 2025 das Amalgamverbot greift, entfällt diese Regelung dann.

Glas-Ionomer-Zement/Kompomer:

  • Diese Materialien werden ebenfalls von der TK übernommen.

Inlays (Einlagefüllungen): 

  • Die Kosten werden in Höhe einer vertragszahnärztlichen Füllung übernommen.

Wichtige Hinweise

Mehrkosten: Wenn Sie sich für eine andere Art von Füllung oder ein teureres Material entscheiden, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Ihre Zahnarztpraxis informiert Sie über den Eigenanteil und Sie treffen vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung über die Mehrkosten. 

Austausch intakter Füllungen: Diese Kosten werden nicht von der TK übernommen. Das bedeutet, wenn Ihre Füllung noch intakt ist, müssen Sie die Kosten für den Austausch selbst tragen.

Privatrechnungen: Nur wenn Sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben, können Sie Privatrechnungen einreichen. Andernfalls erfolgt die Abrechnung direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte.

Zusatztarife für Inlays und Zahnfüllungen

Der Kooperationspartner der TK, die Envivas Krankenversicherung AG, bietet Zusatzversicherungen an, die auch zusätzliche Kosten zum Beispiel für Inlays oder Zahnfüllungen abdecken:

Zusatztarife der Envivas

Mehr zum Thema: