Ja, wenn Sie unter chronischen Rückenschmerzen leiden, beteiligen wir uns an den Kosten. Ihre Arztpraxis stellt Ihnen dann eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit aus.
Weitere Details
Wichtig ist, dass die Rückenschule von qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt wird. Dann erstatten wir Ihnen im Anschluss die Kosten von bis zu zwölf Kurseinheiten von jeweils 60 bis 90 Minuten.
Sie bekommen grundsätzlich 85 Prozent der Kurskosten, maximal 75 Euro pro Kurs.
Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernimmt die TK 100 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch ebenfalls 75 Euro.
Wir beteiligen uns an einer Wiederholung der rehabilitativen Rückenschule, sofern diese medizinisch notwendig ist und frühestens zwölf Monate nach dem Ende des vorangegangenen Kurses durchgeführt wird.
Bevor es losgeht - der Antrag
Damit wir die Kostenübernahme prüfen können, senden Sie uns die Bescheinigung zusammen mit Angabe des Anbieters vor Beginn der Schulung an die Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse, 20905 Hamburg
So erhalten Sie den Zuschuss
Für die Erstattung schicken Sie bitte
- die Originalrechnung,
- die Original-Teilnahmebescheinigung,
- die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und
- die aktuelle Bankverbinung
an die oben genannte Adresse.