Reha-Maßnahmen werden entweder bei der Rentenversicherung oder bei uns beantragt. Wenn Sie die Reha brauchen, um erwerbstätig zu bleiben, dann zahlt die Rentenversicherung die Kosten.
Weitere Details
Beantragung einer Reha
Sie sind berufstätig und wollen durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten? In diesem Fall ist Ihr Rentenversicherungsträger dafür zuständig, Ihnen die Reha-Maßnahme anzubieten. Den Antrag können Sie ganz einfach online über folgende Seite der DRV stellen:
Deutsche Rentenversicherung - Reha-Antrag stellen
Wenn Sie den Antrag lieber in Papierform stellen, stehen die Anträge dort auch zum Download bereit.
Die Rentenversicherung braucht für die Genehmigung einer Reha die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten 3 Jahre. Diese wird bei uns über elektronisches Datenaustauschverfahren anfordert. Sie müssen nichts weiter tun.
Reha-Maßnahmen, die nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbstätigkeit dienen
Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig.
So gehen Sie vor:
- Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine Reha erforderlich ist.
- Den Antrag bekommen Sie in Ihrer Arztpraxis.
- Füllen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.
- Laden Sie den ausgefüllten Antrag über Ihr Postfach in Meine TK oder der TK-App hoch
(Nachricht an die TK,
Stichwort: Antrag Stationäre Reha/stationäre Vorsorge
)
oder senden Sie ihn an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20904 Hamburg - Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.
Rehabilitation nach einem stationären Krankenhausaufenthalt - Anschluss-Reha
Für eine sogenannte "Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AR)" hält der Sozialdienst des Krankenhauses den entsprechenden Antrag vor. Er unterstützt Sie bei der Beantragung und hilft Ihnen bei Fragen weiter.