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Der Eigenanteil für Patient:innen bei einer Reha ist 10 Euro täglich. Dauert die Reha länger als 42 Tage, ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Ist der Rentenversicherungsträger zuständig, gelten andere Zuzahlungspflichten.

Weitere Details

Es gibt verschiedene Formen von Rehabilitationen, für die jeweils unterschiedliche Zuzahlungen geleistet werden müssen. In der Tabelle finden Sie eine aktuelle Übersicht. Dies gilt für Personen, die 18 Jahre oder älter sind.

Übersicht zu den Zuzahlungen
MaßnahmeHöhe der Zuzahlung für Versicherte
Ambulante Reha10 Euro pro Tag. Dauert die ambulante Reha länger als 42 Tage, ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Für manche ambulanten Rehas ist der Rentenversicherungs-Träger zuständig. In diesem Fall besteht keine Zuzahlungspflicht.
Stationäre Reha10 Euro pro Tag. An- und Abreise zählen jeweils als 1 Tag. Dauert die stationäre Reha länger als 42 Tage (6 Wochen), ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Ist der RV-Träger zuständig, besteht grundsätzlich bis zu 42 Tage Zuzahlungspflicht.
Anschluss-Heilbehandlung10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage. Hierzu werden die Krankenhaus-Zuzahlungen angerechnet, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden. Ebenso angerechnet werden die Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits an die Rentenversicherung gezahlt wurden.

Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.

Eigenanteile nur bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze

Ist die TK der Kostenträger der Kur, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Eigenanteile leisten Sie nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich nach Ihrem persönlichen Einkommen oder Ihrem Familien-Einkommen richtet.

Lesen Sie mehr über die Befreiung von der Zuzahlung .