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Ja, es gibt bestimmte Grenzen. Die Früherkennungsuntersuchungen können Sie für Ihr Kind zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen in Anspruch nehmen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt oder zur Kinderärztin gehen sollten.

Weitere Details

Übersicht über die U-Untersuchungen

Bezeichnung der Untersuchung

Gesetzlich vorgesehener Zeitpunkt der Untersuchungen

Zeitliche Toleranzgrenzen

U1

unmittelbar nach der Geburt

keine

U2

3. bis 10. Lebenstag

3. bis 14. Lebenstag

U3

4. bis 5. Lebenswoche

3. bis 8. Lebenswoche

U4

3. bis 4. Lebensmonat

2. bis 4 ½. Lebensmonat

U5

6. bis 7. Lebensmonat

5. bis 8. Lebensmonat

U6

10. bis 12. Lebensmonat

9. bis 14. Lebensmonat

U7

21. bis 24. Lebensmonat (mit etwa 2 Jahren)

20. bis 27. Lebensmonat

U7a

34. bis 36. Lebensmonat (mit etwa 3 Jahren)

33. bis 38. Lebensmonat

U8

46. bis 48. Lebensmonat (mit etwa 4 Jahren)

43. bis 50. Lebensmonat

U9

60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren)

58. bis 66. Lebensmonat

J1

im Alter von 13 Jahren

13. bis vollendetes 15. Lebensjahr

Informationen zu den Inhalten der Untersuchungen finden Sie hier:

Früherkennung für Kinder & Jugendliche

Bezeichnung der Untersuchung

Altersgrenzen

Zeitliche Toleranzgrenzen

U10

im Alter von 7 bis 8 Jahren

keine

U11

im Alter von 9 bis 10 Jahren

keine

J2

im Alter von 16 bis 17 Jahren

keine

Informationen zu den Inhalten der Untersuchungen finden Sie hier:

Früherkennung für Kinder & Jugendliche

Damit Sie keinen Termin vergessen, können Sie in unserem passwortgeschützten Bereich "Meine TK" den Erinnerungsservice nutzen. Wir informieren Sie dann rechtzeitig über die anstehenden Untersuchungstermine.