You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Ja, es gibt bestimmte Grenzen. Die Früherkennungsuntersuchungen können Sie für Ihr Kind zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen in Anspruch nehmen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt oder zur Kinderärztin gehen sollten.

Weitere Details

Übersicht über die U-Untersuchungen
Bezeichnung der UntersuchungGesetzlich vorgesehener Zeitpunkt der UntersuchungenZeitliche Toleranzgrenzen
U1 unmittelbar nach der Geburtkeine
U2 3. bis 10. Lebenstag3. bis 14. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche3. bis 8. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat2. bis 4 ½. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat5. bis 8. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat9. bis 14. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat (mit etwa 2 Jahren)20. bis 27. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat (mit etwa 3 Jahren)33. bis 38. Lebensmonat
U8 46. bis 48. Lebensmonat (mit etwa 4 Jahren)43. bis 50. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren)58. bis 66. Lebensmonat
U10 im Alter von 7 bis 8 Jahrenkeine
U11 im Alter von 9 bis 10 Jahrenkeine
J1 im Alter von 13 Jahren13. bis vollendetes 15. Lebensjahr
J2 im Alter von 16 bis 17 Jahrenkeine

Informationen zu den Inhalten der Untersuchungen finden Sie hier:

Früherkennung für Kinder & Jugendliche