Wenn Sie mit einer Wiedereingliederung einverstanden sind, erstellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin wird festgelegt, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum ursprünglichen Umfang angehoben werden soll, damit Sie wieder voll am bisherigen Arbeitsplatz arbeiten können.
Weitere Details
Der Plan erhält Angaben zu
der Abfolge und Dauer der einzelnen Stufen,
den Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollen, und
den notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu berücksichtigen sind.
Anschließend müssen Sie und gegebenenfalls Ihr Arbeitgeber diesem Plan zustimmen. Danach wird der Plan an die TK weitergeleitet. Wenn Sie selbstständig sind, bespricht die TK mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Den Wiedereingliederungsplan senden Sie an folgende Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg