Sie können die Wiedereingliederung auch nach einer ambulanten oder stationären Reha durchführen, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger bewilligt hat. Sprechen Sie über die Modalitäten und Möglichkeiten einer schrittweisen Eingliederung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits in der Reha-Einrichtung.
Weitere Details
Dort wird auch der Wiedereingliederungsplan für Sie erstellt.
Übergangsgeld oder Krankengeld?
Während der Wiedereingliederung nach einer Rehabilitation zahlt Ihnen der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Daher erhalten Sie in dieser Zeit kein Krankengeld. Informationen zum Übergangsgeld erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung.