Dabei stimmen Sie sich eng mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, Ihrem Arbeitgeber und der TK ab, um sich schrittweise wieder an Ihre volle Arbeitsleistung zu gewöhnen.
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Während dieser Phase sind Sie weiterhin arbeitsunfähig krank. Daher bleibt Ihr Krankengeldanspruch erhalten.
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Sie oder er überprüft, wie Ihre Wiedereingliederung verläuft. Wenn erforderlich, wird Ihr Behandlungsplan an Ihre individuelle Situation angepasst.
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Wenn Sie mit einer Wiedereingliederung einverstanden sind, erstellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin wird festgelegt, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum ursprünglichen Umfang angehoben werden soll, damit Sie wieder voll am bisherigen Arbeitsplatz arbeiten können.
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Den Wiedereingliederungsplan senden Sie bitte an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse, 20908 Hamburg
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Sie können die Wiedereingliederung auch nach einer ambulanten oder stationären Reha durchführen, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger bewilligt hat. Sprechen Sie über die Modalitäten und Möglichkeiten einer schrittweisen Eingliederung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits in der Reha-Einrichtung.
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