Jeder, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war, muss die Beiträge für diese Sozialversicherungen auch dann zahlen, wenn er Krankengeld erhält. In der Regel sind Selbstständige nur in der Pflegeversicherung beitragspflichtig.
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Sollte sich bei Ihnen eine andere Konstellation ergeben, rufen Sie gern in unserem Fachzentrum für Krankengeld unter der Telefonnummer 040 - 460 66 14 00 an. Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz.
Neue Pflege-Beiträge wirken sich auf das Krankengeld aus
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 haben auch einen Einfluss auf die Höhe Ihres Krankengeldes - sofern Sie Pflege-Beiträge zahlen müssen.
Mit der Pflegereform werden aber auch Abschläge vom Pflege-Beitrag für Versicherte mit mehr als 1 Kind eingeführt. Dafür brauchen wir von Ihnen einen Nachweis, wie viele Kinder Sie haben.
So weisen Sie die Anzahl Ihrer Kinder für die Pflege-Beiträge nach