Ab dem 43. Tag beträgt Ihr tägliches Krankengeld 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens, maximal 120,75 Euro (2024) täglich. Wir berechnen es aus Ihrem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate.
Weitere Details
Dazu setzen wir uns mit Ihrer Künstlersozialkasse in Verbindung und erfragen die Höhe Ihres Arbeitseinkommens. Sie brauchen es also nicht gesondert nachzuweisen.