Das Krankengeld wird gekürzt, wenn Ihnen eine der folgenden Rentenarten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt wird:
- Teilrente wegen Alters oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte
- Knappschaftsausgleichsleistung oder Rente für Bergleute
- Vergleichbare ausländische Leistungen
- Vergleichbare Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen oder Versorgungseinrichtungen Ihrer Berufsgruppe, wie zum Beispiel für Architekten oder Ärzte