Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten beziehen:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters (aus der gesetzlichen Rentenversicherung)
- Ruhegehalt
- Vorruhestandsgeld
- Vergleichbare ausländische Leistungen
- Vergleichbare Leistungen aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe
In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.