Normalerweise werden die Kosten von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen - in einigen Fällen auch vom Versorgungsamt, von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Bundesagentur für Arbeit.
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In den wenigen Fällen, in denen kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist, übernehmen wir die Kosten, wenn Sie sich in einer Einrichtung behandeln lassen, mit der wir einen Vertrag haben.