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Kontakt

Normalerweise werden die Kosten von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen - in einigen Fällen auch vom Versorgungsamt, von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Details

In den wenigen Fällen, in denen kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist, übernehmen wir die Kosten, wenn Sie sich in einer Einrichtung behandeln lassen, mit der wir einen Vertrag haben.