Wesentliche Voraussetzung ist eine begründete ärztliche Einschätzung. Diese wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder der Ärztin auf einem vereinbarten Vordruck (Verordnung) erstellt.
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Demnach muss eine nicht heilbare, fortschreitende und so weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegen, dass die Lebenserwartung auf wenige Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist. Zudem müssen aufgrund der Erkrankung vielfältige Symptome bestehen, beispielsweise stark ausgeprägte Schmerzen, sodass andere palliative Behandlungen, zum Beispiel eine fachärztliche Versorgung, nicht ausreichend sind.