Wenn eine Ärztin oder ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, verläuft die Verlegung in ein Hospiz in der Regel unkompliziert. Die TK benötigt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung um alles in die Wege zu leiten. Die leider unerlässlichen Formalitäten im Zusammenhang mit dem Hospizantrag werden von der TK unbemerkt im Hintergrund erledigt.