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Verordnet Ihnen Ihr Arzt Schuheinlagen, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese sind abhängig von der Art Ihrer Einlage. Ihr Sanitätshaus nennt Ihnen gern die Höhe der Festbeträge. Sie leisten lediglich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Variante, zahlen Sie anfallenden Mehrkosten selbst.