Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die TK die Kosten, Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.
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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen rundgestrickten Strümpfen ohne Naht und flachgestrickten und zusammengenähten Strümpfen mit Naht.
Kompressionsstrümpfe werden in vier Stärkegraden, den sogenannten Kompressionsklassen gefertigt. Ihr Arzt legt die Strumpfart fest und gibt die Kompressionsklasse vor.
Für Kompressionsstrümpfe, die vom Arzt verordnet wurden und die Sie über einen Vertragslieferanten der TK beziehen, trägt die TK die Kosten.