Ein neues Hörgerät bekommen Sie, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, weil die erforderlichen Ersatzteile vom Hersteller nicht mehr angeboten werden.
Ebenso werden Sie neu versorgt, wenn Ihr Hörvermögen sich weiter verschlechtert hat und das vorhandene Hörgerät vom Akustiker nicht mehr so nachgestellt werden kann, um dies auszugleichen.
Weitere Details
Tragen Sie Ihr Hörgerät länger als 6 Jahre, kann Ihr Akustiker für Reparaturen, Wartungen oder Nachstellarbeiten weitere jährliche Service- und Reparaturpauschalen mit der TK abrechnen.
Versorgungsjahr | Service- und Reparaturpauschale je Hörgerät |
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7. Jahr | 154,70 Euro |
8. Jahr | 166,60 Euro |
9. Jahr | 178,50 Euro |